Update 4. COVID 19 Schutzmaßnahmenverordnung
8.2.2021 – Die seit heute geltende 4. COVID 19 Schutzmaßnahmenverordnung bringt für den Fußballsport eine kleine Änderung mit sich, die Hoffnung für die Zukunft macht. War das Betreten von Sportstätten bis zum jetzigen Zeitpunkt verboten (ausgenommen Spitzensport), so gilt nunmehr, dass das Betreten von Sportstätten zum Zwecke der Ausübung des Individualtrainings möglich ist.
An diesem Training dürfen nur ein Trainer und höchstens drei erwachsene plus sechs minderjährige Spieler teilnehmen, falls alle Spieler im selben Haushalt leben. Anderenfalls ist ein Individualtraining mit einem Trainer und einem Spieler aus einem fremden Haushalt möglich.
Dabei ist darauf zu achten, dass für jede Person mindestens 20 qm zur Verfügung stehen. Dies ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel (2 m) möglich. Diese Lockerung betrifft aber nur das Individualtraining, das Kleingruppentraining bleibt weiterhing untersagt.
Außerhalb des Spielfeldes empfehlen wir auf der Sportstätte ab dem 14. Lebensjahr stets eine FFP2-Maske bzw. ab dem 6. Lebensjahr ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und einen Abstand von mindestens 2 m zu anderen Personen einzuhalten. Die Bundesregierung hat – vorbehaltlich der epidemiologischen Entwicklung – weitere Lockerungen im Breitensport mit der nächsten Verordnung angekündigt.
Wir hoffen, alsbald auch im Breitensportbereich weitere Lockerungen verkünden zu können und in einen geregelten Trainingsbetrieb, wenn auch womöglich zu Beginn nur in eingeschränkter Form, übergehen zu können.
Quelle: www.oefb.at
Mehr zu den Abstands- Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unter „Covid 19 Regeln„