AGB´s

goodcoach FUSSBALL

I. GELTUNGSBEREICH
(1) goodcoach – FUSSBALL betreibt ein Zentrum zur Förderung und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Fußballtrainings.
(2) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen goodcoach – FUSSBALL und den Jugendlichen und Kindern, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von goodcoach – FUSSBALL Anwendung.

II. UMFANG DER TÄTIGKEITEN
(1) Im Rahmen der Tätigkeiten werden Fördertrainings und Individualtrainings (Einzel,- Gruppen,- Athletik,- Torwarttraining, Spielerbetreuung, Fußballcamps, sowie Training für Vereine und Schulen abgehalten.
(2) Die Fußballcamps erstrecken sich ganz- oder halbtags über mehrere Tage. Hierfür gelten die jeweilen Teilnahmebedingungen für das Sommercamp.
(3) Das Training besteht je nach Buchung aus einer unterschiedlichen Anzahl von Trainingseinheiten ohne Verpflegung.

III. MINDESTANZAHL, TEILNEHMER
(1) An den Leistungen von goodcoach – FUSSBALL können Kinder und Jugendliche von Vollendung des 5. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres teilnehmen.
(2) Bei einem Fußballcamp liegt die Mindestzahl der Teilnehmer bei 64 und beim Gruppentraining bei mindestens 9 Teilnehmern in einer Gruppe. Für den Fall, dass diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung im Falle eines Fußballcamps vier Wochen, im Falle eines Trainings eine Wochen vor der Veranstaltung nicht erreicht wird, so steht die Entscheidung über die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen von goodcoach – FUSSBALL und es gilt § VII.

IV. ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG
(1) Für einen wirksamen Vertragsschluss bedarf es eines gesonderten Vertrages. Prospekte, Formulare, auch bezogen auf Anmeldungen, die Website von goodcoach – FUSSBALL www.goodcoach.at sowie eventuelle Kataloge stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
(2) Die Teilnehmer geben ein Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei ist die vollständige Angabe der im Anmeldeformular aufgeführten Einzelheiten zwingend erforderlich. Das Angebot ist dann an goodcoach – FUSSBALL per Post an die Adresse:
Standort Amstetten: goodcoach – FUSSBALL, Trainer Milan Vukovic & Mario Stix, Ybbsstraße 2, A-3300 Amstetten
Standort St. Pölten: goodcoach – FUSSBALL, Trainer Daniel Bakic & Danijel Petrovic Siegfried-Marcus-Straße 11, A-3151 St. Georgen
Standort St. Linz: goodcoach – FUSSBALL, Trainer Daniel Bakic & Danijel Petrovic Siegfried-Marcus-Straße 11, A-3151 St. Georgen
Standort Ybbs: goodcoach – FUSSBALL, Trainer David Pudelko, Getreidegasse 2a/2/6, A-3681 Hofamt Priel
oder per E-Mail an:
Amstetten: fussball@goodcoach.at
St. Pölten stpoelten@goodcoach.at
Linz: linz@goodcoach.at
Ybbs: ybbs@goodcoach.at
schriftlich zu übermitteln.
(3) goodcoach – FUSSBALL wird ein abgegebenes Angebot auf Teilnahme einer Veranstaltung durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg übermitteln.
(4) Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich goodcoach – FUSSBALL, die damit vereinbarten Veranstaltungen mit Maßgabe des mitvereinbarten Leistungspakets zu erbringen. Das Leistungspaket ist im Internet zur Website : „www.goodcoach.at“ hinterlegt. Der Teilnehmer ist im Gegenzug dazu verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Vertrag, den Teilnahmebetrag nach Maßgabe der hier geregelten Modalitäten zu zahlen.

V. ZAHLUNG
Die Bezahlungen des Teilnehmers erfolgen mittels SEPA-Basislastschriftverfahren, nachdem durch den oder die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers von goodcoach – FUSSBALL ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist. Am Fälligkeitstag erfolgt der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto, frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification). Die Frist für die Vorankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Teilnehmer, vertreten durch seine / seinen Erziehungsberechtigten, sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Teilnehmers, wenn dieser bzw. seine Erziehungsberechtigten oder deren Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten haben.

VI. RÜCKTRITT, INSBESONDERE KRANKHEITS- UND VERLETZUNGSFALL
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle des Rücktritts innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 % des Teilnahmebetrags inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
(3) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
(4) Im Verletzungs- oder Krankheitsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 50 % des Teilnahmebetrags. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch bei einem Training erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.

VII. ANNULLIERUNG VON VERANSTALTUNGEN
(1) goodcoach – FUSSBALL ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl die Durchführung eines Trainings abzusagen. In diesem Fall vergütet goodcoach – FUSSBALL binnen 14 Tagen den Teilnehmerbeitrag zurück, wobei goodcoach – FUSSBALL jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Abs. 3. berechtigt ist.
(2) Bei Nichterreichen der Ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III. 2. hat eine etwaige Annullierung eines Camps bis spätestens 14 Kalendertage, eines Trainings bis spätestens 10 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
(3) Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnehmerbeitrags bleibt goodcoach – FUSSBALL jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.

VIII. VERLEGUNG EINZELNER TRAININGSEINHEITEN BEIM TRAINING
goodcoach – FUSSBALL hat die Möglichkeit, einzelne Trainingseinheiten im Falle schlechter Witterung (insbesondere bei Regen, Schnee, Hagel, Sturm, Frost) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.

IX. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNG
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, über seine Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung/Trainings noch auf dem Hin-/Rückweg durch goodcoach – FUSSBALL kranken- oder haftpflichtversichert.

X. HAFTUNG
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des / der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z.B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

XI. AUSSCHLUSS
goodcoach – FUSSBALL behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insbesondere bei Randalieren, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholkonsum, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln) von den Veranstaltungen auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebetrags ist in diesem Falle verwirkt.

XII. DATENSCHUTZ
(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden von goodcoach – FUSSBALL unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. goodcoach – FUSSBALL ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
(2) Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(3) Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen von goodcoach – FUSSBALL und von den mit dieser verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(4) Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen Telefon- und Mobilfunksowie die E-Mail-Adresse von goodcoach – FUSSBALL und den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(5) Sofern die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Absatz (3) an die (gegenwärtig und künftig auf der Website „www.goodcoach.at“ veröffentlichen oder über die in Absatz (6) genannte Kontaktadresse in Erfahrung zu bringenden) Sponsoren, Ausrüster und Partner von goodcoach – FUSSBALL überlassen und diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist durch die Erziehungsberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten.
(6) Die Kommunikationsdaten von goodcoach – FUSSBALL lauten:
Standort Amstetten: goodcoach – FUSSBALL, Franchisegeber Trainer Mario Stix und Trainer Milan Vukovic, Ybbsstraße 2, A-3300 Amstetten, E-Mail: fussball@goodcoach.at, Tel.: Vukovic +43 664 435 87 41 – Stix +43 660 15 77 817
Standort St. Pölten & Linz: goodcoach – FUSSBALL, Franchisenehmer Trainer Daniel Bakic und Trainer Danijel Petrovic Siegfried-Marcus-Straße 11, A-3151 St. Georgen, E-Mail: stpoelten@goodcoach.at, linz@goodcoach.at Tel.: Bakic +43 664 44 55 222
Standort Ybbs: goodcoach – FUSSBALL, Franchisenehmer Trainer David Pudelko, Getreidegasse 2a/2/6, A-3681 Hofamt Priel, E-Mail: ybbs@goodcoach.at, Tel.: +43 676 55 78 723

XIII. RECHT AM EIGENEN BILD / DER EIGENEN STIMME
Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch goodcoach – FUSSBALL für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von goodcoach – FUSSBALL oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes / der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

has been added to the cart. View Cart