Lockdown 4.0: Der Fußball bleibt zuhause

Aufgrund der neuen Maßnahmen vom 21. November 2021 werden wir mit schwerem Herzen, zum Wohle der Gesundheit, den Trainingsbetrieb (Gruppentraining & Einzeltraining) vorerst auf unbefristete Zeit einstellen!

Unter welchen Bedingungen darf Sport ausgeübt werden?

Aktuell darf Sport nur

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird

betrieben werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist nur der Spitzensport (siehe FAQ „Sind Veranstaltungen mit Spitzensportler:innen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen?“).

Betrifft die Ausgangsregelung auch den Sport?

Die Ausgangsregelung sieht vor, dass der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung erlaubt ist – Sport darf demnach ausgeübt werden.

Wir werden Euch am informieren, sobald wir Neuigkeiten haben! Wir bitte um Verständnis und Deine Mithilfe, denn nur gemeinsam kann man Erfolge erzielen und Krisen bewältigen.
Bleibt gesund wir sehen uns bald wieder!!!

 

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#derfußballbleibtzuhause